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Barrierefreiheitserklärung

Die Märkische Kiste GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website:
www.maerkischekiste.de

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

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Diese Website ist aus folgenden Gründen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

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Nicht barrierefreie Inhalte

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Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

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1.  Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

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1. a. Videos aus externen Quellen

Wir können nicht garantieren, dass alle in unserer Website eingebundene Videoinhalte aus externen Quellen wie Youtube angemessene Audiodeskription oder Untertitel enthalten.

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1. b. Farbliche Gestaltung der Websiteinhalte

Die farbliche Gestaltung der Websiteinhalte wird derzeit hinsichtlich der Barrierefreiheit verbessert. Stellenweise sind noch nicht alle Inhalte mit ausreichend hohen farblichen Kontrastwerten dargestellt.

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Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

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Diese Erklärung wurde am 23.06. 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Märkische Kiste GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

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Kontaktaufnahme zum Thema Barrierefreiheit

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Wenn Sie uns auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten, können Sie dies unter folgender E-Mail-Adresse tun:

marketing@maerkischekiste.de

 

Durchsetzungsverfahren

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Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden. Diese können Sie hier aufrufen:

www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit

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Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

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Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit in Berlin Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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